Was ist dran an den Mythen rund ums Elektroauto?

Über Tiefgaragenverbot, Reichweitenangst und Waschanlagenängste

Batterieelektrische Autos kommen einerseits im gesamten Pkw-Bestand Deutschlands noch recht selten vor, auf 12,2 Prozent der deutschen Neuzulassungen von Personenwagen haben es batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) im April 2024 gebracht. Andererseits machen bereits viele Vorurteile und Mythen rund um die Stromer die Runde. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH greift fünf dieser Schauergeschichten auf, erläutert die Hintergründe und räumt auf mit irreführenden Mythen.

Bloß nicht mit dem E-Auto in die Waschstraße!

Ist schon klar, Strom und Wasser vertragen sich nicht. Muss das E-Auto also staubig bleiben oder darf es nur von Hand trocken abgerieben werden? „Die Nutzung von Waschanlagen ist für E-Fahrzeuge grundsätzlich unbedenklich und läuft genauso ab wie bei Diesel- und Benzinerfahrzeugen“, beruhigt der ADAC. Tatsächlich sind die stromführenden Teile wie Batterie und Hochvoltkabel gut vor Spritzwasser geschützt. Auch Fahren und Laden bei Regen ist deshalb unproblematisch.

Die Reichweite reicht doch nie und nimmer!

Tatsächlich kommt ein typisches E-Auto mit einer Akkuladung oft weniger weit als ein vergleichbarer Verbrenner mit vollem Tank. Erst recht bei kalten Temperaturen. Im Alltag relativiert sich dies bei den meisten Nutzern jedoch oft schnell. Denn die Durchschnittsfahrleistung deutscher Personenwagen liegt laut Kraftfahrt-Bundesamt bei knapp 37 Kilometern am Tag. Zudem ist die Ladeinfrastruktur in der Bundesrepublik zurzeit im Verhältnis zum Bestand an E-Autos gut ausgebaut. So kann die Batterie meist problemlos geladen werden, oft zuhause.

Elektroautos haben ein großes Brandrisiko!

Ein E-Auto brennt tatsächlich anders als ein mit Benzin oder Diesel betriebenes Fahrzeug. Darauf müssen sich Feuerwehren einstellen, das Löschen bei Akkubränden ist aufwändiger. Allerdings ist das Brandrisiko bei modernen Elektrofahrzeugen nicht höher als bei Verbrennern. Darauf weist auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Grundlage seiner Statistiken hin.

Die Batterie lässt sich doch gar nicht wiederverwerten!

Das Recycling ist nicht einfach. Aber die Technik entwickelt sich laufend weiter. Daran hat auch die Industrie ein großes Interesse. Denn der Stromspeicher ist das teuerste Bauteil eines E-Autos. Mit dem Recycling der Rohstoffe soll schon in wenigen Jahren gutes Geld verdient werden. Dazu kommt ein attraktiver Zwischenschritt: Nach der Erstnutzung im Auto stehen die Batterien für eine Zweitverwendung als stationäre Stromspeicher im Haus zur Verfügung, um Energie aus Photovoltaik zu speichern. Das verlängert die Lebenszeit von Batterien erheblich.

Mein E-Bike braucht Strom, aber keine Pflege!

Prima, E-Autos haben sich in den vier Punkten als zuverlässig und alltagstauglich gezeigt. Daher noch ein weiterer Vergleich: Sind auch E-Bikes so robust wie klassische Fahrräder? Ein bisschen Pflege sollte man ihnen schon gönnen. Ganz wichtig: Wird das E-Bike über den Winter eingemottet, freut sich der Akku bei einer Aufladung von gut 50 Prozent über einen trockenen Lagerplatz bei Raumtemperatur. Diese Behandlung verlängert das Leben der Batterie. Und das ist ganz bestimmt kein Mythos!

Kabelbeißer unter der Motorhaube: So lässt sich das Risiko von Marderschäden im Auto senken

Sie sehen putzig aus. Aber Marder verursachen jedes Jahr allein in Deutschland Schäden an Autos von mehr als 100 Millionen Euro. Denn sie beißen Kabel, Schläuche und Gummimanschetten an.

Sie haben nichts gegen Autos, sondern sind schlicht neugierig und erkunden auf nächtlichen Streifzügen auch die Motorräume geparkter Fahrzeuge. Durch Revierstreitigkeiten oder auch Spieltrieb knabbern sie dort Kabel und Leitungen an, zum Beispiel Zündkabel, Kühlwasserschläuche, aber auch Gummimanschetten. Das kann zu schwerwiegenden und teuren Schäden am Fahrzeug führen.

Wann sind Marder besonders oft in Motorräumen unterwegs?

Als Hochsaison gelten Frühjahr und Herbst. Im Frühling markieren Marder ihr Revier während der Paarungszeit. Gegen Jahresende suchen sie warme und trockene Schlafplätze. Tipp der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH: In diesen Jahreszeiten sollte man besonders regelmäßig den Motorraum inspizieren und den Zustand der Kabel und Schläuche prüfen.

Sind E-Autos mit ihren Hochvoltkabeln besonders gefährdet?

Über die Sicherheit muss man sich keine Gedanken machen. Dafür sorgen die Überwachungssysteme moderner Elektroautos. Allerdings können Marderschäden an E-Fahrzeugen ziemlich teuer werden. Denn beschädigte Hochvoltkabel dürfen wegen der Sicherheitsanforderungen nicht repariert werden: Sie müssen vollständig ersetzt werden, und so ein Kabelsatz samt Montage geht ins Geld.

Was sind wirklich effektive Methoden zur Marderabwehr?

Marder sind geschützte Tiere. Sie dürfen also nur vergrämt werden. Die GTÜ empfiehlt deshalb, ihnen den Aufenthalt im Motorraum so schwer und so unattraktiv wie möglich zu machen.

Dazu gibt es zwei bewährte Strategien:

  • Licht, Ton und Strom: Es gibt Marderschrecklösungen, die leichte Stromschläge verteilen, Lichtimpulse erzeugen und Ultraschallsignale abgeben. Das alles ist für die Tiere ungefährlich, aber unangenehm. Ganz wichtig: Der Einbau muss vorschriftsmäßig und betriebssicher erfolgen, betont die GTÜ.
  • Abdichten: Feinmaschige Gitter und Wannen, die den Motorraum abdichten, sowie Hartplastik-Ummantelungen für Schläuche und Kabel können Schäden durch Marderbisse effektiv reduzieren. Manche Autohersteller bieten Komplettpakete zur Nachrüstung an.

Oft hört man, dass unangenehme Gerüche zur Marderabwehr dienen können. Doch weder Hundehaare noch Toilettensteine bewähren sich auf Dauer.

Sehr zu empfehlen ist aber eine gründliche Motorwäsche nach einem Marderschaden. Denn diese entfernt den Mardergeruch, der die Tiere nach der Reparatur wieder anlocken kann.

Rechts oder links? Die Feinheiten des Rechtsfahrgebots

Die Straßenverkehrsordnung regelt das Fahren auf mehrspurigen Straßen wie zum Beispiel Autobahnen

Blick auf eine schwach befahrene Autobahn mit vereinzelten Fahrzeugen

Mittelspurschleicher auf einer freien Autobahn können mancher Autofahrerin und manchem Autofaher ganz schön auf die Nerven gehen. Rechts überholen ist natürlich keine Lösung. Das kann für alle Beteiligten ausgesprochen gefährlich werden. Es gibt klare Regeln, sie wie sich Verkehrsteilnehmer auf mehrspurigen Straßen außerorts richtig zu verhalten haben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt fünf wichtige Hinweise.

5. Rechtsverkehr und Rechtsfahrgebot

In Deutschland gilt Rechtsverkehr – wie in den meisten Ländern. Das Rechtsfahrgebot regelt darüber hinaus weitere Details: Grundsätzlich haben Fahrzeuge bei mehrspurigen Straßen im auf der rechten Spur zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Rechtsfahrgebot unter anderem in § 2 und § 7.

4. Richtig rechts fahren auf Autobahnen

Zu Stress führt falsches Verhalten besonders oft auf mehrspurigen Straßen außerorts wie etwa Autobahnen: Wenn ein Fahrzeug hier auf einer freien Strecke auf der mittleren Spur bummelt, kann es den fließenden Verkehr behindern. Höchst riskant ist es aber, wenn man rechts überholt.

Dabei ist das Rechtsfahrgebot ganz einfach: Auf freier Autobahn muss rechts gefahren werden – es sei denn, ein Überholvorgang ist absehbar oder findet gerade statt. Rechts zu überholen ist verboten, es kann zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister in Flensburg führen.

3. Ausnahme zähfließender Verkehr

Eine Ausnahme bildet zähfließender Verkehr: Wenn sich auf mehreren Fahrspuren Autoschlangen bilden, darf man auch rechts an den Fahrzeugen in der linken Schlange vorbei rollen.

2. Rettungsgasse bilden bei Stau

Bei Stau ist das Bilden einer Rettungsgasse lebenswichtig. Denn dann kommen Einsatzfahrzeuge schneller ans Ziel. Die Grundregel für das Bilden der Rettungsgasse: Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts. Klebt eine Umweltplakette der GTÜ auf der Windschutzscheibe, hat der Fahrer die Details stets im Blick. Denn sie zeigt auf der Rückseite, wie die Rettungsgasse gebildet wird.

Bild: AdobeStock / Matthias Buehner

1. Keine Regelung ohne Ausnahmen

Das Verbot, rechts zu überholen, gilt nicht beim Auffahren auf eine Autobahn. Hier darf man auf dem Beschleunigungsstreifen kurzzeitig schneller sein als die Fahrzeuge auf der Spur links daneben, um sich sicher und flüssig einzufädeln.