Freundschaft mit dem Anhänger

Wichtige Tipps rund um die Fahrt mit dem Trailer

Wer einen Anhänger sein Eigen nennt, braucht sich um Freundschaften nicht zu sorgen. Die Sperrigkeiten des Lebens bescheren regelmäßige Anfragen. Manchmal mit dem Zusatz: „Kannst Du mir auch Deine Anhängerkupplung leihen?“ Weil diese natürlich fest mit dem Familien-Pkw verbunden ist, gehört der ebenfalls zum Freundschaftsdienst. Selbst ein kleiner 750-Kilogramm-Trailer weist hinsichtlich seiner ordentliche Ladekapazität einen Kombi in die Schranken. Bierbankgarnituren fürs Straßenfest, Kies für die neue Terrasse, zehn Müllsäcke nach der großen Party, die Kühl-Gefrier-Kombination beim Umzug – der Vielfalt des Lastentransports sind kaum Grenzen gesetzt. Aber mit Verleihen allein ist es nicht getan – Anhängernutzer sollten einige Punkte beachten, damit das Gespann sicher ans Ziel kommt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hat fünf gute Tipps.

1. Vor dem Start kurz kontrollieren!

Ein Anhänger ist rasch mit einem Zugfahrzeug verbunden. Staubkappe vom Kugelkopf entfernen, Kupplung auf dem Kugelkopf einrasten, Stecker der Beleuchtung verbinden – fertig. So bleibt noch Zeit, um genauer hinzugucken und die wichtigsten Fragen der Checkliste im Kopf abzuarbeiten: Ist die Kupplung tatsächlich eingerastet? Stimmt der Reifendruck sowohl an Zugfahrzeug wie Anhänger? Ist das gesetzlich vorgeschriebene Abreißseil der Auflaufbremse wie vorgesehen mit der Anhängerkupplung verbunden? Hängen Abreißseil und Elektrokabel hoch genug über der Fahrbahn? Die Funktion von Blinker, Warnblinkanlage, Licht, Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger sollte vor jeder Fahrt überprüft werden.

2. Was kann das Zugfahrzeug?

Wie schwer darf der Anhänger sein, den das Zugfahrzeug ziehen darf? Fachlich ausgedrückt geht es um dessen Anhängelast. Die entsprechende Angabe steht in den Fahrzeugpapieren. Die Bandbreite ist groß. Einige Pkw sind für den Anhängerbetrieb gänzlich ungeeignet. Mancher Pkw schafft 500 Kilogramm, andere dafür sogar 3.500 Kilogramm. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem Motorleistung, Getriebe und Bremsen. Das führt dazu, dass die Anhängelast sogar innerhalb einer Modellreihe deutlich variieren kann.

Unterschieden wird außerdem zwischen ungebremsten und gebremsten Anhängern. Pkw-Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein. Beispiel: Bei vielen beliebten Kompaktwagen beträgt die Anhängelast rund 600 Kilogramm (ungebremst) und 1.500 Kilogramm (gebremst). Die Stützlast, mit der die Kupplung auf dem Kugelkopf liegt, beträgt in vielen Fällen 75 Kilogramm. Tipp der GTÜ: Wer einen Anhänger nutzen möchte, sollte sich vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos gründlich über die Anhängelast informieren.

3. Zu schwer ist zu gefährlich!

Ein zu schwerer Anhänger beeinflusst das Fahrverhalten negativ und erschwert die Kontrolle des Fahrers über den Gesamtzug. Die Schleudergefahr steigt und der Bremsweg verlängert sich. Außerdem können Schäden an Zugfahrzeug wie Anhänger entstehen. Prallt bei einem Unfall ein Fahrzeug von hinten auf Anhänger oder Anhängerkupplung, sollte die komplette Zugvorrichtung unbedingt durch einen Sachverständigen überprüft werden. Die GTÜ-Experten stehen dafür bereit, denn Schäden sind für den Laien oft nicht erkennbar.

4. Es braucht den richtigen Führerschein!

Weit verbreitet ist der Führerschein Klasse B. Mit ihm dürfen kleine 750-Kilogramm-Anhänger ans Zugfahrzeug gekuppelt werden. Caravan und Bootsanhänger wiegen jedoch meist mehr. Dann ist zu beachten, dass der Gesamtzug nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge macht der Führerschein B96 möglich. Der lässt sich im Rahmen eines Ein-Tageskurses mit theoretischem und praktischem Unterricht ohne Prüfung erwerben. BE lautet die Bezeichnung eines Führerscheins, bei dem Zugfahrzeug wie Anhänger jeweils 3,5 Tonnen wiegen dürfen, also zusammen maximal sieben Tonnen. Der setzt das Bestehen einer praktischen Prüfung voraus.

5. Was kostet der Spaß?

Ein neuer 750-Kilogramm-Anhänger mit Plane lässt sich für einen dreistelligen Euro-Betrag erwerben. Der Markt für gebrauchte Exemplare ist leergefegt. So ein Exemplar kostet jährlich rund 30 Euro Steuer pro Jahr. Für die Versicherung sind es zwischen 50 und 100 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Hauptuntersuchung fällig, dafür stehen die flächendeckend in Deutschland vertretenen GTÜ-Prüfstützpunkte zur Verfügung. Kosten: rund 40 Euro. Zwei Wochen darf der Anhänger ohne Zugfahrzeug einen Parkplatz auf einer öffentlichen Fläche belegen, dann muss er bewegt werden. Was mit einem großen Freundeskreis locker gelingt. Auch beliebt: eine Anhängergemeinschaft, um die Kosten zu teilen.

Oldtimer-Tuning: Ein Fiat 500 wird stark

Wie Klassiker sicher und korrekt Zusatz-PS bekommen

Der klassische Fiat 500 gehört zu den beliebtesten Oldtimern. Passanten beginnen zu lächeln, wenn sie auf den kleinen Italiener treffen. Auch beim Fahrer sorgt der von 1957 bis 1977 gebaute Fiat Nuova 500 für gute Laune. Aber eine Fahrt in die Ferne mit dem Cinquecento? Klar ist das möglich, schließlich muss heute machbar sein, was früher Alltag war. Auch die Reise über die Alpen.

Wie weit reichen 18 PS?

Auf solch ausgedehnten Landpartien sind 18 PS aber nicht unbedingt die passende Leistung. Und schon sind wir mittendrin im Thema Tuning. Der Wunsch nach mehr PS ist dabei keine Begehrlichkeit der Neuzeit: Schon der legendäre Tuner Carlo Abarth half dem Nuova 500 auf die Sprünge mit Modellen wie 595 oder 695: Nun leistete der Kleinwagen 27 PS, 32 PS oder gar 38 PS beim 695 SS. Eine enorme Steigerung! Allerdings sind diese Flitzer im Original so rar wie teuer.

Die Magie des Carlo Abarth

„Scharfe“ Nockenwelle, höhere Verdichtung, polierte Kanäle, gewölbte Kolben, Sportvergaser – diesen Weg wählte Carlo Abarth seinerzeit. Kostengünstiger ist der Kauf eines gebrauchten Zweizylindermotors des 500er-Nachfolgers Fiat 126. Der leistet 23 PS aus 650 Kubikzentimetern Hubraum. Das Schöne dabei: der Motor passt genau in unseren Kleinen.

Das Zauberwort: zeitgenössisches Tuning

Aber ist solch ein Umbau auch legal? Im Prinzip schon, wenn die notwendigen Nachweise vorhanden sind. Hier ist guter Rat vom Fachmann wertvoll. Viele der mehr als 700 Unterschriftsberechtigten der GTÜ beraten daher Tuningfreunde bei der Individualisierung ihres Autos. Mehrere hundert Unterschriftsberechtigte der GTÜ stehen bereit für die Einzelabnahme nach § 19 (2) in Verbindung mit der Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).

Ein Blick in die alten Akten hilft

Zum „zeitgenössisches Tuning“ gehört, dass ein H-Kennzeichen nicht in Gefahr gerät, wenn die erst viel später ausgeführten Fahrzeugmodifikationen bereits in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung eines Autos üblich waren, sondern auch tatsächlich mehrfach an Fahrzeugen dieses Typs stattfanden. Andere in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung oder die vor mindestens 30 Jahren eingetragenen und damit dokumentierten Änderungen stehen der H-Zulassung nicht entgegen. Eine gründliche Recherche beispielsweise im GTÜ-Archiv erspart da manche unliebsame Überraschung.

Ordnung muss sein

Grundsätzlich hilft alles, was Alter und Eignung von Anbauteilen belegt. Dazu können alte Prospekte, Werbeanzeigen und Testberichte in Fachzeitschriften ebenso gehören wie Anfragen beim Hersteller. Gleichfalls kann eine Rechnung Sinn machen. Alle verbauten Teile müssen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen und über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten verfügen.

Fiat gibt es schriftlich

Zurück zur Praxis und dem Fiat Nuova 500 von 1971. Der Einbau des online günstig erstandenen 126er-Triebwerks bereitet keine Probleme. Bei der Begutachtung nimmt der Unterschriftsberechtigte der GTÜ die Umrüstung in Augenschein. Dazu werden ihm ein Stapel an Papieren vorgelegt. In einem erklärt der Hersteller, „es bestehen keine technischen Bedenken, in das Modell Fiat 500 mit der Fahrgestellnummer XXX nachträglich den Motor Typ 126 A1 einzubauen, jedoch unter der Voraussetzung, dass der komplette Motor inklusive sämtlicher Peripherieteile wie dem Originalgetriebe und der Auspuffanlage eingebaut wird.“

Welche „Note“ kommt vom Prüfer?

Nun geht es noch an die Technik: Der Unterschriftsberechtigte prüft, ob gem. VD-TÜV Merkblatt 751 alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Bei Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 19.04.1973 reicht eine CO-Messung im Leerlauf als Abgasnachweis aus. Neben dem Geräuschverhalten werden dazu zahlreiche anderen Punkte, wie der Pflege- und Erhaltungszustand des Fiats geprüft Auch hier absolviert das Tuningfahrzeug die Untersuchungen mit guten Noten. In die Zulassungspapiere wird nun der entscheidende Satz unter der Rubrik „Abweichung vom Originalzustand“ eingetragen: „Motor zeitgenössisch umgebaut vom Fiat 126, Bj. 1976.“ Und wir merken sofort – mit 23 PS fährt es sich gleich ganz anders.

Keine Angst mehr vor der Hauptuntersuchung

GTÜ-Partner bieten Service und Sicherheit rund um die Plakette.

Stundenlange Wartezeiten, Prüfer unter Stress – und die Sorge beim Autobesitzer: entdeckt er das kleine Rostloch hinten rechts? Seit 1951 werden Kraftfahrzeuge in Deutschland im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig geprüft. Nach bestandener Kontrolle gibt es seit 1961 die bis heute gängige HU-Plakette. Damals gibt es nur wenige Anlaufpunkte für dies Untersuchung. Die Prüfstellen sind angesichts der wachsenden Zahl von Personenwagen auf Deutschlands Straßen überlaufen. Einen halben Tag Urlaub für die HU einsetzen – das ist eher Regel als Ausnahme. Hinzu kommt, dass die Autos von damals längst nicht die Qualität von heute hatten. In dieser Gemengelage war manche Fahrt zur HU eine Zitterpartie.

Hauptuntersuchung ohne Stress

Seitdem hat sich viel geändert. Noch immer ist die HU gesetzlich vorgeschrieben. Aber es gibt mehr als eine Prüforganisation auf dem Markt, das hat die Schlangen vor den Prüfstellen nahezu aufgelöst. Zusätzlich wird die Untersuchung flexibel in vielen Kfz-Werkstätten durchgeführt. Per Terminvergabe kommt man flott durch den gesamten Ablauf.

Flächendeckendes Netzwerk

Am 28. Juni 1990 erkennt Baden-Württemberg als erstes Bundesland die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbh als amtliche Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIII StVZO an, seit 1993 bietet die Prüforganisation den HU-Service in allen Bundesländern an. In aktuellen Zahlen ausgedrückt: Mehr als 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie zahlreiche qualifizierte Mitarbeitende stehen an 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 860 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner bereit, um nahezu sämtliche Fahrzeugarten unter die Lupe zu nehmen. Im Jahr 2023 haben die GTÜ-Partner fast fünf Millionen Hauptuntersuchungen ausgeführt.

Wissenswertes zur HU:

1. Sicher auf der Straße. Der Bremsentest offenbart es ganz genau: Packen die Bremsen fest genug zu? Und wenn ja, verzögern sie an jeweils einer Achse gleich stark? Falls nicht, droht Schleudergefahr bei starkem Bremsen. Der Prüfingenieur wirft einen kritischen Blick auf alle sichtbaren Bremsleitungen – sind sie dicht oder angerostet? Die Spielfreiheit der Lenkung wird überprüft und ebenso, ob Reifen und Räder zum Fahrzeug passen und ob die Reifen noch genügend Profiltiefe haben. Die Lichtanlage muss funktionieren bis hin zu Blinker oder Kennzeichenbeleuchtung. Falsch eingestellte Scheinwerfer blenden den Gegenverkehr.

Das Abarbeiten der umfangreichen HU-Richtlinie trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern kann auch Schäden samt teurer Reparatur ersparen. Wer sich auf die HU vorbereiten möchte: Viele Prüfpunkte kann man selbst vorab kontrollieren. Entsprechende Checklisten bietet die GTÜ für Pkw, Motorräder, Caravans oder landwirtschaftliche Zugmaschinen an: https://www.gtue.de/de/gtue/publikationen/checklisten/fuer-pkw.

2. Die Umwelt im Blick. Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA) ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie prüft bei modernen Fahrzeugen unter anderem, ob die Motor-Software dem Original entspricht und ob Katalysator oder Partikelfilter noch die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten.

3. Gebrauchtwagen. Wann muss der Wagen zur nächsten HU? Erfolgt diese noch vor dem Verkauf? Fragen wie diese sind wichtig bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf. Ist die HU bestanden, kann der Gebrauchtwagenkäufer davon ausgehen, dass viele wichtige Fahrzeugkomponenten in Ordnung sind. Das erhöht den Wert von Pkw oder Motorrad.

4. Der Termin. Der nächste Prüftermin lässt sich mit einem Blick in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder auf die Plakette am hinteren Nummernschild ablesen. Wichtig sind drei Merkmale – Farbe, Ziffern und Ausrichtung der Plakette. Sechs Farben folgen einander im jährlichen Wechsel, aus ihnen und der Ziffer im Mittelpunkt geht das Jahr der nächsten HU hervor. Derzeit sind das Grün für 2024, Orange für 2025 und Blau für 2026. Ergänzend benennt die Plakette über die Ziffer auf 12-Uhr-Position den Monat, in dem die HU fällig ist. Bei privat genutzten Pkw, Motorrädern und Pkw-Anhängern ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre erforderlich. Ausnahme: Bei neu in den Verkehr gebrachten Pkw sowie Anhängern bis 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Wer Sorge hat, eine HU zu versäumen, kann sich von der GTÜ mit wenigen Klicks im Zweijahresrhythmus daran erinnern lassen: https://www.gtue.de/de/privatkunden/vorgeschriebene-fahrzeuguntersuchungen/hauptuntersuchung-hu/hu-erinnerung.

5. Die Papiere. Bei der HU vergleichen die GTÜ-Prüfer die am Fahrzeugchassis angebrachte Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit jener im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dieses Dokument muss bei der HU vorgelegt werden, im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil II, landläufig Fahrzeugbrief genannt. Der Untersuchungsbericht der vorherigen HU spielt keine Rolle.